diese Abweichungen wegen der Art der Beförderung notwendig sind, und
BGBl. Nr. 446/1994
446. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15eneu
Ausnahmen durch Verordnung
Paragraph 15 e, (1) Durch Verordnung können Abweichungen von den Bestimmungen der Paragraphen 12 und 14 bis 15 b und der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 zugelassen werden. Solche Verordnungen dürfen nur für den innerstaatlichen Straßenverkehr und nur für die in Artikel 13, der Verordnung (EWG) 3820/85 genannten Kraftfahrzeuge erlassen werden, wenn
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Erholung der Lenker nicht beeinträchtigt wird.
- Absatz 2,Soweit die Bundesregierung zum Abschluß von Regierungsübereinkommen gemäß Artikel 66, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 ermächtigt ist, können für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr Abweichungen gemäß Absatz eins, zugelassen werden.