BGBl. Nr. 581/1994
581. Verordnung: Heizkosten-Antragsverordnung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Formblätter für Anträge im Verfahren außer Streitsachen gemäß dem Heizkostenabrechnungsgesetz vorgesehen werden (Heizkosten-Antragsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Für die Stellung von Anträgen im Verfahren außer Streitsachen gemäß Paragraph 25, Absatz eins, des Heizkostenabrechnungsgesetzes können – mit der in Paragraph 25, Absatz 7, des Heizkostenabrechnungsgesetzes festgelegten Rechtsfolge – die angeschlossenen Formblätter (Anlagen A und B) verwendet werden.