BGBl. Nr. 651/1994
651. Bundesgesetz: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 — KHVG 1994
Bundesgesetz über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie eine Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 und des Bundesgesetzes über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 — KHVG 1994)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16neu
Bescheinigung des Schadenverlaufs
Paragraph 16,
Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung eines Versicherungsvertrages, für den die Prämie nach dem Schadenverlauf des Versicherungsverhältnisses bemessen wurde, auf Verlangen eine Bescheinigung darüber auszustellen, wann der Versicherungsvertrag begonnen und geendet hat und wann Versicherungsfälle eingetreten sind, die für die Bemessung nach dem Schadenverlauf berücksichtigt wurden.