Ziffer eins, ist auf steuerbare Umsätze im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 anzuwenden, die in Veranlagungszeiträumen ausgeführt werden, die nach dem 31. Dezember 1993 beginnen.
BGBl. Nr. 663/1994
663. Bundesgesetz: Umsatzsteuergesetz 1994 — UStG 1994
Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 — UStG 1994)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6aufgehoben
Das Umsatzsteuergesetz 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,, wird wie folgt geändert:
Anmerkung, Ziffer eins bis 6 betreffen die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes 1972)
- Ziffer 7
- Ziffer 8Ziffer 2, 4 und 6 sind ab dem Veranlagungsjahr 1994 anzuwenden.
- Ziffer 9Ziffer 3, ist auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1993 beginnen.
- Ziffer 10Ziffer 5, ist erstmals für Fälligkeiten des Jahres 1994 anzuwenden.