BGBl. Nr. 665/1994
665. Bundesgesetz: BDG-Novelle 1994, Änderung des Gehaltsgesetzes 1956, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, des Pensionsgesetzes 1965, des Nebengebührenzulagengesetzes, des Bezügegesetzes, des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, der Reisegebührenvorschrift 1955, der Bundesforste-Dienstordnung 1986, des Verwaltungsakademiegesetzes, des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984, des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes, des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, des Auslandseinsatzzulagengesetzes, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes 1994
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1994), das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bezügegesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, die Bundesforste-Dienstordnung 1986, das Verwaltungsakademiegesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Auslandseinsatzzulagengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 1994 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/35geändertSchlussteil, lit e (neu)
… 16 unveränderte Absätze
a) im Verwaltungsdienst als
Mithilfe/Verwaltungsdienst,
Operator im Rechenzentrum,
b) im Postdienst
in der Abgabe von Briefsendungen, Paketen und Telegrammen, als Kursbegleiter bei Bahnposten,
als Mithilfe/Postverzollung,
im Postzeitungsdienst Inland,
c) im Postautodienst
im Dienst des Facharbeiters als Partieführer mit Beaufsichtigung und Leitung einer Arbeitsgruppe, der Facharbeiter angehören, als Lagerführer,
d) im Fernmeldedienst
im Fernsprechauftragsdienst,
als Mithilfe in einer technischen Stelle,
als Sprechstellenentstörer (ausgenommen Leitungsentstörer),
im Störungsannahmedienst.,
e) in der Fernmeldehoheitsverwaltung im Funkinstandhaltungsdienst.
… 6 unveränderte Absätze
a) Hauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
b) eine vierjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 7 bis PT 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.
Anl. 1/35geändertSchlussteil, lit e (neu)
… 16 unveränderte Absätze
a) im Verwaltungsdienst als
Mithilfe/Verwaltungsdienst,
Operator im Rechenzentrum,
b) im Postdienst
in der Abgabe von Briefsendungen, Paketen und Telegrammen, als Kursbegleiter bei Bahnposten,
als Mithilfe/Postverzollung,
im Postzeitungsdienst Inland,
c) im Postautodienst
im Dienst des Facharbeiters als Partieführer mit Beaufsichtigung und Leitung einer Arbeitsgruppe, der Facharbeiter angehören, als Lagerführer,
d) im Fernmeldedienst
im Fernsprechauftragsdienst,
als Mithilfe in einer technischen Stelle,
als Sprechstellenentstörer (ausgenommen Leitungsentstörer),
im Störungsannahmedienst.,
e) in der Fernmeldehoheitsverwaltung im Funkinstandhaltungsdienst.
… 6 unveränderte Absätze
a) Hauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
b) eine vierjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 7 bis PT 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.