Absatz eins,Die Lagerbewilligung ist zu widerrufen, wenn
- Ziffer einsim Alkohollager über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als einem Jahr keine der im Paragraph 31, Absatz eins, angeführten Tätigkeiten vorgenommen werden,
- Ziffer 2eine vom Inhaber des Alkohollagers bestellte Sicherheit, die unzureichend geworden ist, nicht binnen einer vom Hauptzollamt gesetzten Frist ergänzt oder durch eine neue Sicherheit ersetzt wird,
- Ziffer 3den in der Lagerbewilligung getroffenen Anordnungen nicht entsprochen wird.