Absatz eins,Der Antrag auf Zulassung eines einfachen Brenngeräts ist durch dessen Eigentümer bei dem Zollamt, in dessen Bereich sich der Ort befindet, an welchem das einfache Brenngerät aufbewahrt werden soll (Aufbewahrungsort), schriftlich einzubringen. Der Antrag hat zu enthalten:
- Ziffer einsden Namen oder die Firma und die Anschrift des Antragstellers,
- Ziffer 2den Aufbewahrungsort.