Umstände vorliegen, die für die Annahme eines Mißbrauchs im Sinne des Paragraph 22, der Bundesabgabenordnung sprechen und ein Mißbrauch von dem zum Abzug Verpflichteten zu vertreten wäre (Paragraph 2,), oder
BGBl. Nr. 56/1995
56. Verordnung: Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie
Änderungen durch diese Kundmachung
Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Paragraph eins,
Eine Unterlassung des Steuerabzugs im Sinne des Paragraph 94 a, Absatz eins, des Einkommensteuergesetzes 1988 ist unzulässig, wenn
- Ziffer eins
- Ziffer 2eine offenkundige verdeckte Ausschüttung (Paragraph 8, Absatz 2, des Körperschaftsteuergesetzes 1988 vorliegt (Paragraph 3,) oder
- Ziffer 3der zum Abzug Verpflichtete nicht ausreichend nachweisen kann, daß die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug vorliegen (Paragraph 4,).