BGBl. Nr. 572/1995
572. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war
neu
Art. 1neu
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