Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 572/1995

kundgemacht 25.08.1995
572. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. Nr. 572/1995× zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig war neu