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BGBl. Nr. 573/1995

kundgemacht 25.08.1995
573. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der erste und der zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der erste und der zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren
Kundmachung BGBl. Nr. 573/1995× zu VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren neu