BGBl. Nr. 684/1995
684. Verordnung: Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. la des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995
Änderungen durch diese Kundmachung
Höhe der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden gemäß § 8 Abs. 1a des Finanzausgleichsgesetzes 1993 im Jahr 1995
neu
Art. 1neu
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