BGBl. Nr. 178/1996
178. Bundesgesetz: „Diplomatische Akademie Wien“ (DAK – Gesetz 1996)
Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ (DAK – Gesetz 1996)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Direktor
Paragraph 12,
Der Direktor leitet die Diplomatische Akademie. Er wird von einem stellvertretenden Direktor unterstützt und vertreten.