BGBl. Nr. 181/1996
181. Bundesgesetz: Änderung des Patentgesetzes 1970 und des Patentverträge-Einführungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Patentverträge-Einführungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 26geändertAbs 4 (neu)
… 5 unveränderte Absätze
Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 26.
(1) (Verfassungsbestimmung) Dieses Bundesgesetz tritt
1. für Anmeldungen nach dem EPÜ mit dem Außerkrafttreten des EPÜ für die Republik Österreich außer Kraft;
2. für Anmeldungen nach dem PCT mit dem Außerkrafttreten des PCT für die Republik Österreich außer Kraft.
(2) Art. 175 EPÜ bleibt unberührt.
(3) Art. 66 Abs. 2 PCT bleibt unberührt.
(4) Auf europäische Patente, die vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 181/1996 erteilt worden sind, ist § 8 Abs. 2 in der zuvor geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Anmerkung