BGBl. Nr. 273/1996
273. Verordnung: Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 11neu
Paragraph 11,
Fahrzeuge, die Sport- oder Luxuscharakter aufweisen, sind von der Einstufung als Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobus im Sinne dieser Verordnung ausgenommen.