Absatz 2,Abweichend von Absatz eins, treten die Paragraphen 2, Absatz 5 und 6, 7 Absatz 3, 11, 12, Absatz 4 und 7 sowie 16 Absatz eins, Ziffer 4 und 9 hinsichtlich des STCW-Übereinkommens mit dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen für Österreich in Kraft tritt.
BGBl. Nr. 387/1996
387. Bundesgesetz: Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG
Bundesgesetz zur Erfüllung internationaler Seeschiffahrtsübereinkommen (Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17neu
Inkrafttreten
Paragraph 17, (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
- Absatz 3,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem in Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.