BGBl. Nr. 746/1996
746. Bundesgesetz: Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1997 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996
Bundesgesetz, mit dem Beihilfen im Gesundheits- und Sozialbereich geregelt (Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Paragraph 5,
Ändert sich nachträglich die Bemessungsgrundlage für die Beihilfe, so ist die Beihilfe entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung ist für jenen Kalendermonat vorzunehmen, in dem sich die Verhältnisse geändert haben.