BGBl. Nr. 751/1996
751. Bundesgesetz: Änderung des Krankenanstaltengesetzes (KAG-Novelle 1996)
Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird (KAG-Novelle 1996)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 32neu
Paragraph 32, Die LKF-Gebühren oder Pflege(Sonder)gebühren und Kostenbeiträge sind mit dem Tag der Vorschreibung fällig. Gesetzliche Verzugszinsen können nach Ablauf von sechs Wochen ab dem Fälligkeitstag verrechnet werden.
§ 32geändert