BGBl. Nr. 753/1996
Änderungen durch diese Kundmachung
Allgemeines Positionsrisiko in Schuldtiteln
Paragraph 22 h,
- Absatz eins,Kreditinstitute können das allgemeine Positionsrisiko in Schuldtiteln laufzeitbezogen gemäß Absatz 2, oder anhand der modifizierten Duration gemäß Absatz 3, berechnen.
- Absatz 2,Wird das allgemeine Positionsrisiko laufzeitbezogen ermittelt, umfaßt das Verfahren drei Grundschritte. Zuerst sind alle Positionen entsprechend ihrer Laufzeit gemäß Ziffer eins, zu gewichten; im zweiten Schritt sind die Positionen auszugleichen, wenn sich innerhalb des gleichen Laufzeitbandes gewichtete Positionen mit entgegengesetzten Vorzeichen gegenüberstehen. Danach findet ein Positionsausgleich in den Zonen statt, wenn die gewichteten Positionen mit entgegengesetzten Vorzeichen in unterschiedliche Laufzeitbänder fallen, wobei der Umfang des Ausgleiches davon abhängt, ob die beiden Positionen in die gleiche Zone (Zone: Gruppe von Laufzeitbändern) oder in verschiedene Zonen fallen. Im einzelnen ist wie folgt vorzugehen:
- Ziffer einsDas Kreditinstitut hat seine Nettopositionen in die entsprechenden Laufzeitbänder der Tabelle in Ziffer 4, einzuordnen; dabei ist bei zinsfixen Schuldtiteln die Restlaufzeit und bei zinsvariablen Schuldtiteln der Zeitraum bis zur nächsten Zinsfestsetzung zugrunde zu legen; das Kreditinstitut hat weiters zwischen Schuldtiteln mit einem Nominalzinssatz von 3 vH oder mehr und solchen mit einem Nominalzinssatz unter 3 vH zu unterscheiden und diese entsprechend in die zweite oder dritte Spalte der Tabelle in Ziffer 4, einzuordnen; dann multipliziert es jeden Schuldtitel mit dem in der vierten Spalte der Tabelle in Ziffer 4, für das betreffende Laufzeitband angegebenen Gewicht;
- Ziffer 2anschließend ermittelt das Kreditinstitut für jedes Laufzeitband die Summe der gewichteten Kaufpositionen sowie die Summe der gewichteten Verkaufspositionen; die gewichtete Kaufposition, die innerhalb eines gegebenen Laufzeitbandes durch die gewichtete Verkaufsposition ausgeglichen wird, ist in jenem Band die ausgeglichene gewichtete Position, während die verbleibende Kauf- oder Verkaufsposition die nicht ausgeglichene gewichtete Position für das gleiche Laufzeitband darstellt; anschließend wird die Gesamtsumme der ausgeglichenen gewichteten Positionen sämtlicher Laufzeitbänder errechnet;
- Ziffer 3Berechnung der Positionen in den jeweiligen Zonen:
- Litera adas Kreditinstitut errechnet die Gesamtbeträge der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufpositionen für jedes Laufzeitband in jeder der Zonen der Tabelle in Ziffer 4,, um die nicht ausgeglichene gewichtete Kaufposition für jede Zone zu erhalten;
- Litera bdas Kreditinstitut errechnet ferner die Gesamtbeträge der nicht ausgeglichenen gewichteten Verkaufspositionen für jedes Laufzeitband in jeder der Zonen der Tabelle in Ziffer 4,, um die nicht ausgeglichene gewichtete Verkaufsposition für jede Zone zu erhalten;
- Litera cjener Teil der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufpositionen einer Zone, der durch die nicht ausgeglichene gewichtete Verkaufsposition für dieselbe Zone ausgeglichen wird, ist die ausgeglichene gewichtete Position dieser Zone;
- Litera djener Teil der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufposition oder der nicht ausgeglichenen gewichteten Verkaufsposition einer Zone, der nicht nach Litera c, ausgeglichen werden kann, ist die nicht ausgeglichene gewichtete Position dieser Zone;
- Ziffer 4folgende Zonen und Laufzeitbänder sind vorzusehen:
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Zonen Laufzeitbänder Gewicht Ange-
(in vH) nommene
Zins-
satz-
ände-
rung
(in vH)
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Nominalzinssatz Nominalzinssatz
von 3 vH oder geringer als
mehr 3 vH
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Spalte Spalte Spalte Spalte Spalte
(1) (2) (3) (4) (5)
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bis 1 Monat bis 1 Monat 0,00 -
Zone über 1 bis 3 Monate über 1 bis 3 Monate 0,20 1,00
Eins über 3 bis 6 Monate über 3 bis 6 Monate 0,40 1,00
über 6 bis 12 über 6 bis 12 Monate 0,70 1,00
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über 1 bis 2 Jahre über 1,0 bis 1,9 Jahre 1,25 0,90
Zone über 2 bis 3 Jahre über 1,9 bis 2,8 Jahre 1,75 0,80
Zwei über 3 bis 4 Jahre über 2,8 bis 3,6 Jahre 2,25 0,75
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über 4 bis 5 Jahre über 3,6 bis 4,3 Jahre 2,75 0,75
Zone über 5 bis 7 Jahre über 4,3 bis 5,7 Jahre 3,25 0,70
Drei über 7 bis 10 Jahre über 5,7 bis 7,3 Jahre 3,75 0,65
über 10 bis 15 Jahre über 7,3 bis 9,3 Jahre 4,50 0,60
über 15 15 bis 20 Jahre über 9,3 bis 10,6 Jahre 5,25 0,60
über 20 Jahre über 10,6 bis 12,0 Jahre 6,00 0,60
über 12,0 bis 20,0 Jahre 8,00 0,60
über 20,0 Jahre 12,50 0,60
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- Ziffer 5anschließend wird der Betrag der nicht ausgeglichenen gewichteten Kauf-(Verkaufs-)Position in Zone Eins, der durch die nicht ausgeglichene gewichtete Verkaufs-(Kauf-)Position in Zone Zwei ausgeglichen wird, errechnet; dieser wird unter Ziffer 9, als die ausgeglichene gewichtete Position zwischen den Zonen Eins und Zwei bezeichnet; dann wird die gleiche Rechenoperation für jenen Teil der nicht ausgeglichenen gewichteten Position in Zone Zwei,der übriggeblieben ist, und die nicht ausgeglichene gewichtetePosition in Zone Drei durchgeführt, um die ausgeglichene gewichtete Position zwischen den Zonen Zwei und Drei zu erhalten;
- Ziffer 6das Kreditinstitut kann die in Ziffer 5, genannte Reihenfolge umkehren und zunächst die ausgeglichene gewichtete Position zwischen Zone Zwei und Drei berechnen, bevor es die entsprechende Position für die Zonen Eins und Zwei berechnet;
- Ziffer 7der Restbetrag der nicht ausgeglichenen gewichteten Position in Zone Eins wird dann mit dem Restbetrag für Zone Drei ausgeglichen, nachdem letztere Zone mit Zone Zwei ausgeglichen wurde, um die ausgeglichene gewichtete Position zwischen den Zonen Eins und Drei zu ermitteln;
- Ziffer 8die Restpositionen aus den drei gesonderten Ausgleichsrechnungen unter den Ziffer 5 bis 7 werden addiert;
- Ziffer 9das Eigenmittelerfordernis errechnet sich als die Summe von
- Litera a10 vH der Summe der ausgeglichenen gewichteten Positionen in sämtlichen Laufzeitbändern,
- Litera b40 vH der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone Eins,
- Litera c30 vH der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone Zwei,
- Litera d30 vH der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone Drei,
- Litera e40 vH der ausgeglichenen gewichteten Positionen zwischen den Zonen Eins und Zwei und zwischen den Zonen Zwei und Drei (gemäß Ziffer 5,),
- Litera f150 vH der ausgeglichenen gewichteten Position zwischen den Zonen Eins und Drei und
- Litera g100 vH des Restbetrages der nicht ausgeglichenen gewichteten Positionen.
- Absatz 3,Wird das allgemeine Positionsrisiko in Schuldtiteln nach einem auf der Duration aufbauenden System ermittelt, ist einheitlich wie folgt vorzugehen:
- Ziffer einsDas Kreditinstitut berechnet unter Zugrundelegung des Marktpreises der einzelnen Schuldtitel mit fixer Verzinsung deren Endfälligkeitsrendite, die zugleich dem internen Zinsfluß des Schuldtitels entspricht; bei Schuldtiteln mit variabler Verzinsung ist unter Zugrundelegung des Marktpreises jedes Schuldtitels dessen Rendite unter der Annahme zu berechnen, daß das Kapital fällig wird, sobald der Zinssatz für den darauffolgenden Zeitraum geändert werden darf;
- Ziffer 2anschließend berechnet das Kreditinstitut für jeden Schuldtitel die modifizierte Duration nach folgender Formel:
m
t C tief t
Summe--------------
(1+r) tief t
t = 1
D = --------------------
m
C tief t
Summe--------------
(1+r) hoch t
t = 1
r = Endfälligkeitsrendite (gemäß Z 1)
C tief t = Barzahlungen im Zeitraum tief t
m = gesamte Restlaufzeit (gemäß Z 1);
- Ziffer 3danach ordnet das Kreditinstitut diese Schuldtitel jeweils der entsprechenden Zone der nachfolgenden Tabelle zu; dabei legt es die modifizierte Duration der Schuldtitel zugrunde:
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Zone Modifizierte Duration Angenommene Zinssatzänderung (in vH)
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1 0 - 1,0 1,0
2 über 1,0 - 3,6 0,85
3 über 3,6 0,4
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- Ziffer 4anschließend ermittelt das Kreditinstitut die durationsgewichtete Position jedes Schuldtitels durch Multiplikation seines Marktpreises mit der modifizierten Duration sowie mit der für die jeweilige Zone angenommenen Zinssatzänderung;
- Ziffer 5das Kreditinstitut ermittelt seine durationsgewichteten Kaufpositionen und seine durationsgewichteten Verkaufspositionen innerhalb jeder Zone; der Betrag der durationsgewichteten Kaufpositionen, der gegen den Betrag der durationsgewichteten Verkaufspositionen innerhalb jeder Zone aufzurechnen ist, ist die ausgeglichene durationsgewichtete Position für diese Zone; sodann ist die nicht ausgeglichene durationsgewichtete Position für jede Zone zu berechnen; anschließend wird das Verfahren für nicht ausgeglichene gewichtete Positionen gemäß Absatz 2, Ziffer 5 bis 8 angewandt;
- Ziffer 6das Eigenmittelerfordernis beträgt die Summe folgender Elemente:
- Litera a2 vH der ausgeglichenen durationsgewichteten Position für jede Zone,
- Litera b40 vH der ausgeglichenen durationsgewichteten Positionen zwischen Zone Eins und Zone Zwei sowie zwischen Zone Zwei und Zone Drei,
- Litera c150 vH der ausgeglichenen durationsgewichteten Position zwischen Zone Eins und Zone Drei und
- Litera d100 vH des Restbetrages der nicht ausgeglichenen durationsgewichteten Positionen.