BGBl. Nr. 788/1996
788. Bundesgesetz: Zivildienstgesetz-Novelle 1996 – ZDG-Novelle 1996
Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 und das Wehrgesetz 1990 geändert werden sowie die ZDG-Novelle 1994 aufgehoben wird (ZDG-Novelle 1996)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze
§ 1.
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften Angelegenheiten des Zivildienstes sind auch in den Belangen Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes besagt. Die in diesen Vorschriften geregelten Diese Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
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