BGBl. I Nr. 134/1997
134. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Wortfolge „in der Regel“ in § 32 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959 in der Fassung vor der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Wortfolge „in der Regel“ in § 32 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959 in der Fassung vor der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „in der Regel'' in § 32 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959 verfassungswidrig war
neu
Art. 1neu
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