Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
BGBl. I Nr. 62/1997
62. Bundesgesetz: Schiffahrtsgesetz
Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt (Schiffahrtsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 149neu
9. Teil
Schlußbestimmungen
Inkrafttreten
Paragraph 149,
- Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Paragraph 5, Absatz 9, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.
- Absatz 3,Abweichend von Absatz eins, treten der 6. und der 7. Teil mit 1. Juli 1997 in Kraft.
- Absatz 4,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.