BGBl. I Nr. 69/1997
69. Bundesgesetz: Änderung des Glücksspielgesetzes und des Gebührengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12aneu
Elektronische Lotterien, Bingo und Keno
Paragraph 12 a,
Elektronische Lotterien, sind Ausspielungen, bei denen der Spielvertrag über elektronische Medien abgeschlossen, die Entscheidung über Gewinn oder Verlust zentralseitig herbeigeführt oder zur Verfügung gestellt wird und der Spielteilnehmer unmittelbar nach Spielteilnahme vom Ergebnis dieser Entscheidung Kenntnis erlangen kann.