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BGBl. II Nr. 333/1997

kundgemacht 18.11.1997
333. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Oberndorf, Lamprechtshausen und Nußdorf am Haunsberg
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Oberndorf, Lamprechtshausen und Nußdorf am Haunsberg
Kundmachung BGBl. II Nr. 333/1997× zu Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Oberndorf, Lamprechtshausen und Nußdorf am Haunsberg

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Oberndorf, Lamprechtshausen und Nußdorf am Haunsberg neu