BGBl. III Nr. 198/1997
198. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG VON HONGKONG ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen (China)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 12neu
Artikel 12
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem sich die Vertragsparteien gegenseitig auf schriftlichem Wege informiert haben, daß die jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind.