Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen (China)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 198/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 198 aus 1997,
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG VON HONGKONG ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. III Nr. 198/1997 (NR: GP XX RV 365 AB 658 S. 71. BR: AB 5438 S. 626.)
Sprachen
Chinesisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 24. Juni bzw. 9. Juli 1997 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 12 mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 24. Juni bzw. 9. Juli 1997 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12, mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG VON HONGKONG, auf Grund einer entsprechenden Ermächtigung seitens der souveränen Regierung, die für die auswärtigen Angelegenheiten betreffend Hongkong verantwortlich ist, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Bedingungen für bedeutendere Investitionen durch Investoren einer Vertragspartei im Gebiet der anderen zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen durch ein Abkommen individuelle geschäftliche Initiativen stimulieren und die Prosperität in beiden Gebieten fördern wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: