BGBl. I Nr. 123/1998
123. Bundesgesetz: 1. Dienstrechts-Novelle 1998
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Richterdienstgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 1998)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 255geändertAbs 1 (entfallen); Abs 2
… 19 unveränderte Absätze
Amtstitel
§ 255.
(1) Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen.
+--------------+---------+----------+-------------------------------+
! in der ! in der ! ! !
! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !
! gruppe ! klasse ! stufe ! !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! ! ! ! !
! A ! III,IV ! ! Kommissär !
! ! V ! ! Oberkommissär !
! ! VI ! ! Rat !
! ! VII ! ! Oberrat !
! ! VIII ! ! Hofrat; Ministerialrat (auf !
! ! ! ! einer Planstelle der !
! ! ! ! Präsidentschaftskanzlei, des !
! ! ! ! Rechnungshofes, der Volks- !
! ! ! ! anwaltschaft oder eines !
! ! ! ! Bundesministeriums) !
! ! IX ! ! Sektionschef !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! B ! III ! ! Revident !
… 13 unveränderte Absätze
! ! IV ! ! Oberrevident !
! ! V ! ! Amtssekretär !
! ! VI ! ! Amtsrat !
! ! VII ! ! Amtsdirektor !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! C ! III ! 1 bis 9 ! Kontrollor !
! ! III ! ab 10 ! Oberkontrollor !
! ! IV ! ! Fachinspektor !
! ! V ! ! Fachoberinspektor !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! D ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !
! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !
! ! IV ! ! Oberoffizial !
!--------------+---------+----------+-------------------------------!
! E ! III ! 1 bis 9 ! Amtswart !
… 9 unveränderte Absätze
! ! III ! ab 10 ! Oberamtswart !
(2) Abweichend vom Abs. 1 sind für Beamte der Allgemeinen Verwaltung folgende Amtstitel vorgesehen:
------------------------------+--------------------------------------
für ! Amtstitel
------------------------------+--------------------------------------
den Leiter der Kabinettsdirektor
Präsidentschaftskanzlei
den Leiter der Parlamentsdirektor
Parlamentsdirektion
den Leiter der Österreichi- Generaldirektor d. (unter Hin-
… 6 unveränderte Absätze
schen Nationalbibliothek, zufügung der Bezeichnung der
des Österreichischen Dienststelle)
Staatsarchivs oder der
Österreichischen Staats-
druckerei
den Leiter des Bundesamtes für Präsident d. (unter Hinzufügung
Eich- und Vermessungswesen, der Bezeichnung der Behörde)
des Bundesamtes für Zivil- Bundesdenkmalamtes,
den Leiter der Bundespolizei- Polizeipräsident
… 22 unveränderte Absätze
direktion Wien
den Beamten der Dienstklasse Parlamentsrat
VIII in der Parlamentsdirek-
tion, wenn er nicht im Biblio-
theks- oder Stenographendienst
verwendet wird
(3) Für die Beamten in handwerklicher Verwendung sind folgende Amtstitel vorgesehen:
+-------------+--------+----------+---------------------------------+
! in der ! in der ! ! !
! Verwendungs-! Dienst-! Gehalts- ! Amtstitel !
! gruppe ! klasse ! stufe ! !
!-------------+--------+----------+---------------------------------+
! P 1,P 2 ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !
! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !
! ! IV ! ! Oberoffizial !
!-------------+--------+----------+---------------------------------+
! P 3 ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !
! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !
!-------------+--------+----------+---------------------------------+
! P 4,P 5 ! III ! 1 bis 9 ! Amtswart !
! ! III ! ab 10 ! Oberamtswart !
!-------------+--------+----------+---------------------------------+