BGBl. I Nr. 137/1998
137. Bundesgesetz: Änderung des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten
Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5 § 29geändertBezeichnung, Text (neu)
Den Lehrplan und die Reifeprüfungsvorschrift für die Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache erläßt unter Bedachtnahme auf die für die österreichischen Mittelschulen allgemein geltenden Lehrpläne und Reifeprüfungsvorschriften und unter Zugrundelegung der in diesem Artikel festgesetzten Bestimmungen der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nach Anhören des Landesschulrates für Kärnten durch Verordnung.