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BGBl. I Nr. 48/1998

kundgemacht 06.03.1998
48. Kundmachung: Aufhebung eines Wortes im Eingangssatz des § 1 Abs. 1, eines Wortes in § 1 Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof sowie Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Worte „Mütter“ im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung eines Wortes im Eingangssatz des § 1 Abs. 1, eines Wortes in § 1 Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof sowie über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Worte „Mütter“ im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren
Kundmachung BGBl. I Nr. 48/1998× zu VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden neu