BGBl. II Nr. 361/1998
361. Verordnung: Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung, DBA-VO
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufstellung von Druckbehältern (Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung, DBA-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Sonstige Regeln für die Aufstellung
Paragraph 5,
Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der Paragraphen 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.