Absatz eins,Diese Verordnung gilt nicht für Druckbehälter, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen vor Inkrafttreten dieser Verordnung aufgestellt wurden.
BGBl. II Nr. 361/1998
361. Verordnung: Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung, DBA-VO
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufstellung von Druckbehältern (Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung, DBA-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Übergangsbestimmungen
Paragraph 7,
- Absatz 2,Auf Druckbehälter, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung einem Standortwechsel unterzogen oder mit einem anderen Medium betrieben werden, sind die Bestimmungen dieser Verordnung anzuwenden.