95. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Mazedonischen Regierung über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER MAZEDONISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, LANDWIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE, TECHNISCHE UND TECHNOLOGISCHE ZUSAMMENARBEIT
Kundmachung
BGBl. III Nr. 95/1998× zu Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)neu§ 0↗RIS↗