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Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.07.1998 — BGBl. III Nr. 95/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.07.1998 BGBl. III Nr. 95/1998 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 1998,

Typ

Vertrag – Nordmazedonien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1998

Unterzeichnungsdatum

06.06.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER MAZEDONISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, LANDWIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE, TECHNISCHE UND TECHNOLOGISCHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. III Nr. 95/1998

Sprachen

Deutsch, Mazedonisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 31. Oktober 1997 bzw. 29. April 1998 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. Juli 1998 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Mazedonische Regierung, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden Außenwirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und auszubauen,
  • Strichaufzählung
    in der Absicht die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß dieses Abkommen eine günstige Voraussetzung und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und zur strukturellen Veränderung der mazedonischen Wirtschaft in der Übergangsphase zur Marktwirtschaft schafft,
  • Strichaufzählung
    im Hinblick auf die Bestrebungen beider Staaten, an einer umfassenden europäischen Integration teilzunehmen,
  • Strichaufzählung
    im Wissen um die Bedeutung, die dem Umweltschutz bei der Weiterentwicklung der Wirtschaft zukommt,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2019

Gesetzesnummer

10010079

Dokumentnummer

NOR11010286

alte Dokumentnummer

N7199812139U