Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen zur Tierernährung.
BGBl. I Nr. 139/1999
139. Bundesgesetz: Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999
Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
- Absatz 2,Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden auf
- Ziffer einsFuttermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe, die nachweislich für die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt, als solche gekennzeichnet und abgesondert gelagert sind,
- Ziffer 2Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes.