BGBl. I Nr. 144/1999
144. Bundesgesetz: Übertragung des Bundesanteils an der Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Ges. m. b. H. sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz betreffend die Übertragung des Bundesanteils an der Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Ges. m. b. H. sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Ges. m. b. H. im Nominale von 10 400 000 S unentgeltlich an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck zu übertragen.