BGBl. I Nr. 81/1999
81. Bundesgesetz: Änderung des Hochleistungsstreckengesetzes und des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft“ und Festlegung von Regelungen über die Einhebung und Festsetzung von Benützungsentgelt für bestimmte Hochleistungsstrecken
Bundesgesetz, mit dem das Hochleistungsstreckengesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft“ geändert werden und Regelungen über die Einhebung und Festsetzung von Benützungsentgelt für bestimmte Hochleistungsstrecken festgelegt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15geändert
Abschnitt III
Vollziehung
§ 15.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich § 1 die Bundesregierung, hinsichtlich § 12 der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich § 8, § 8a und § 11 der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft Wissenschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, im übrigen der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft Wissenschaft und Verkehr betraut.