BGBl. I Nr. 81/1999
81. Bundesgesetz: Änderung des Hochleistungsstreckengesetzes und des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft“ und Festlegung von Regelungen über die Einhebung und Festsetzung von Benützungsentgelt für bestimmte Hochleistungsstrecken
Bundesgesetz, mit dem das Hochleistungsstreckengesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft“ geändert werden und Regelungen über die Einhebung und Festsetzung von Benützungsentgelt für bestimmte Hochleistungsstrecken festgelegt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16neu
Übergangsbestimmung
Paragraph 16,
Paragraph 5, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 1999, ist auf die Errichtung oder Änderung von Anlagen, die Aufnahme der Gewinnung mineralischer Rohstoffe und auf die Einrichtung oder Erweiterung von Deponien, die vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 1999,, jedoch nach Wirksamkeit einer Verordnung nach Paragraph 3, Absatz eins, in rechtlich zulässiger Weise begonnen wurden, nicht anzuwenden.