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BGBl. II Nr. 103/2000

kundgemacht 06.04.2000
103. Kundmachung: Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge
Kundmachung BGBl. II Nr. 103/2000× zu Erlösminderungen aus Investitionen – Betriebsbeihilfen