BGBl. II Nr. 312/2000
312. Verordnung: Verschiebung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten des Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, mit der der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, verschoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln
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Art. 1neu
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