BGBl. II Nr. 390/2000
390. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Abschnitt „Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)“ der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war
Kundmachung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Abschnitt „Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)“ der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war
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Art. 1neu
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