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BGBl. II Nr. 390/2000

kundgemacht 14.12.2000
390. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Abschnitt „Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)“ der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war
Kundmachung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Abschnitt „Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)“ der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war
Kundmachung BGBl. II Nr. 390/2000× zu VfGH-Ausspruch, dass der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war neu