BGBl. III Nr. 11/2000
11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Zollverwaltungen in den Grenzgebieten
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER POLIZEIBEHÖRDEN UND ZOLLVERWALTUNGEN IN DEN GRENZGEBIETEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über Zusammenarbeit der Polizeibehörden u. Zollverwaltungen
neu
Art. 9neu
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