BGBl. III Nr. 145/2000
145. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) über den Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung samt Annex
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM INTERNATIONALEN ZENTRUM FÜR MIGRATIONSPOLITIKENTWICKLUNG (ICMPD) ÜBER DEN AMTSSITZ DES INTERNATIONALEN ZENTRUMS FÜR MIGRATIONSPOLITIKENTWICKLUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Einräumung von Privilegien an ICMPD
aufgehoben
Art. 2aufgehoben
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