Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einräumung von Privilegien an ICMPD
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 127/1997 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 145/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2000,
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Langtitel
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) über die Einräumung von Privilegien an das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung
StF: BGBl. III Nr. 127/1997
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677, wurde hergestellt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 3 mit 20. August 1997 in Kraft. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, mit 20. August 1997 in Kraft.
Dokumentnummer
NOR11001497
Alte Dokumentnummer
N1199748709L