Absatz eins,Die in Haft genommene Person gibt ihre Zustimmung gemäß den Artikeln 6 und 7.
BGBl. III Nr. 169/2000
169. Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der Europäischen Union
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Zustimmung und Genehmigung
- Absatz 2,Die zuständige Behörde des ersuchten Staates erteilt ihre Genehmigung gemäß ihren innerstaatlichen Verfahren.