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BGBl. III Nr. 169/2000

kundgemacht 05.10.2000 RIS↗
169. Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kundmachung BGBl. III Nr. 169/2000× zu Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der Europäischen Union×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der Europäischen Union neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
kundgemacht, Inkrafttreten nicht festgelegt · idF BGBl. III Nr. 169/2000 Art. 5↗RIS↗

Artikel 5

Zustimmung und Genehmigung

  1. Absatz eins,Die in Haft genommene Person gibt ihre Zustimmung gemäß den Artikeln 6 und 7.
  2. Absatz 2,Die zuständige Behörde des ersuchten Staates erteilt ihre Genehmigung gemäß ihren innerstaatlichen Verfahren.