BGBl. I Nr. 57/2001
57. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial und des Waffengesetz 1996 sowie Erlassung eines Truppenaufenthaltsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial und das Waffengesetz 1996 geändert werden sowie ein Truppenaufenthaltsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 61geändertZ 3a (neu)
… 4 unveränderte Absätze
Vollziehung
§ 61.
Mit der Vollziehung ist betraut hinsichtlich
1. des § 16 Abs. 1 die Bundesregierung;
2. der §§ 11 Abs. 4 und 50 Abs. 1 bis 3 der Bundesminister für Justiz;
3. der §§ 5 und 18 der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres;
3a. des § 42a der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;
4. der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Inneres, und zwar hinsichtlich
… 6 unveränderte Absätze
a) der §§ 17 Abs. 3, 30, 31 und 34 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten;
b) des § 39 Abs. 1 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;
c) des § 39 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten;
d) des § 42 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und - soweit Kriegsmaterial betroffen ist - mit dem Bundesminister für Landesverteidigung;
e) des § 43 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung, sofern Kriegsmaterial betroffen ist;
f) des § 47 Abs. 2 und 3 im Einvernehmen mit den Bundesministern für wirtschaftliche Angelegenheiten und für auswärtige Angelegenheiten.