BGBl. I Nr. 68/2001
68. Bundesgesetz: Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und des Bundes-Seniorengesetzes 1998
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation 1998 (Bundes-Seniorengesetz 1998) geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 39ggeändert
§ 39g.
Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist dem Bund (Bundesminister für Finanzen) in den Jahren 2001 und im Jahr 2002 jeweils bis zum 1. Juli ein Pauschalbetrag von 300 Millionen Schilling 21 802 000 € zu zahlen, der für den Verwaltungsaufwand bei Vollziehung dieses Bundesgesetzes durch die Finanzverwaltung zu verwenden ist.