Absatz eins,In Programmen, die ausschließlich Teleshopping ausstrahlen, ist Werbung im Rahmen der täglichen Beschränkungen gemäß Paragraph 44, Absatz eins, zulässig.
BGBl. I Nr. 84/2001
84. Bundesgesetz: Privatfernsehgesetz – PrTV-G
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 45neu
Teleshopping- und Eigenwerbeprogramme
Paragraph 45,
- Absatz 2,In Eigenwerbeprogrammen, die ausschließlich Eigenwerbung ausstrahlen, sind andere Formen der Werbung im Rahmen der Beschränkungen gemäß Paragraph 44, Absatz eins und 2 zulässig.