BGBl. II Nr. 292/2001
292. Verordnung: Kompostverordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen (Kompostverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Zusätzliche Anforderungen an Komposte für den Anwendungsbereich Biofilterbau
Paragraph 8,
Die Herstellung von Komposten für den Anwendungsbereich Biofilterbau aus Restmüll ist zulässig, wenn der Biofilter vom Komposthersteller selbst hergestellt oder der Kompost im Rahmen einer Direktabgabe mit schriftlichem Vertrag zur Herstellung eines Biofilters weitergegeben wird.