BGBl. III Nr. 228/2001
228. Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Volksrepublik China
ABKOMMEN ÜBER DIE TOURISTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER VOLKSREPUBLIK CHINA
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu