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BGBl. III Nr. 228/2001

kundgemacht 25.10.2001 RIS↗
228. Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Volksrepublik China
ABKOMMEN ÜBER DIE TOURISTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER VOLKSREPUBLIK CHINA
Kundmachung BGBl. III Nr. 228/2001× zu Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China neu § 0↗RIS↗